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13.12.2015; 20:39 Uhr
Schweiz: Bundesrat will Urheberrecht modernisieren
Effizientere Pirateriebekämpfung ohne Kriminalisierung der Nutzer

Am Freitag hat der schweizerische Bundesrat seine Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) in die sogenannte »Vernehmlassung« geschickt. Im Vernehmlassungsverfahren werden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, die Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen. Das Verfahren soll bis 31. März 2016 dauern.

Wie das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement  in seiner Pressemitteilung meldet, berücksichtigt die Vorlage zur Revision des URG »in ausgewogener Weise die vielfältigen Interessen der Kulturschaffenden, der Kulturwirtschaft, der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken sowie der Konsumentinnen und Konsumenten im Allgemeinen«. Dabei orientiere sich die Vorlage an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) (vgl. Meldung vom 10. Juni 2014)

Unter anderem soll die Internetpiraterie besser bekämpft werden. Die Maßnahmen werden nach dem Gesetzesentwurf künftig bei den Providern erfolgen. Schweizer Hosting Provider sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die betreffenden Inhalte rasch entfernen. Bei ausländischen Hosting Providern werden Schweizer Access Provider auf Anweisung der Behörden den Zugang sperren. Ein »Overblocking« soll dabei möglichst vermieden werden. Für die Provider sieht der Gesetzesentwurf Haftungsbefreiungen vor. Bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen über Peer-to-Peer-Netzwerke wird der Nutzer künftig zwei aufklärende Hinweise vom Access Provider erhalten. Bleiben diese erfolglos werden die Gerichte befugt, die Identität des Nutzers bekannt zu geben, um ein zivilrechtliches Verfahren gegen ihn zu ermöglichen. Der Download für den rein privaten Gebrauch soll weiterhin erlaubt sein. 

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