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15.12.2015; 19:42 Uhr
OVG Berlin: Kein Auskunftsanspruch der Presse über vertrauliche Gespräche mit ukrainischer Regierung
Gericht gibt Gestaltung der diplomatischen Beziehungen Vorrang vor Presse-Auskunftsanspruch

Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über einen Bericht des deutschen Botschafters in der Ukraine zu geben. Dies entschied das OVG Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 8. Dezember 2015 (Az.: OVG 6 S 37.15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Wie das Gericht in seiner Pressemitteilung erklärte, vermutete der Antragssteller, dass der Bericht vertrauliche Gespräche mit der ukrainischen Regierung zum Gegenstand hatte, in denen es um die militärische Fähigkeit der ukrainischen Separatisten ging, Passagierflugzeuge abzuschießen.

Das OVG hat sich der Entscheidung des VG Berlin angeschlossen und der Gestaltung der diplomatischen Beziehungen der BRD Verfassungsrang beigemessen, der im konkreten Fall dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Auskunftsanspruch der Presse vorgehe. Die Bundesregierung nehme in dem Konflikt zwischen Ukraine, den ukrainischen Separatisten und der Russischen Föderation die Rolle eines Vermittlers wahr. Die damit einhergehende neutrale Position setze unbedingtes Vertrauen sämtlicher Konfliktparteien voraus, das bei der Preisgabe von Informationen, deren vertrauliche Behandlung vereinbart worden sei, Schaden erleiden müsse, so die Ausführungen des Senats.

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