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13.01.2016; 09:55 Uhr
Streit um das Urheberrecht von Anne Frank
Niederländische Kuzversion des weltberühmtenTagebuchs im Internet veröffentlicht

2015 jährte sich der Tod von Anne Frank zum 70. Mal. Nach Ansicht der französischen Grünen-Abgeordneten Isabelle Arrand und des Wissenschaftlers Olivier Ertzscheid von der Universität Nantes war damit der Urheberschutz ausgelaufen und sie stellten eine Kurzversion des »Tagebuchs der Anne Frank« ins Internet. Hiergegen wehrt sich der Anne Frank Fonds. Er hält die Veröffentlichung für einen Rechtsbruch. Aus seiner Sicht gelte der Urheberschutz noch viele Jahre weiter. Der Anne Frank Fonds begründet seine Meinung mit der komplizierten Geschichte der Veröffentlichung des Tagebuchs, wie die »Süddeutsche Online« berichtet.

Zwischen dem schweizer Anne Frank Fonds, der die Rechte an dem Tagebuch hält, und der niederländischen Anne Frank Stiftung, welcher die Original-Schriften als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wurden, herrscht bereits seit geraumer Zeit Streit um die weltberühmten Texte (vgl. Meldung vom 16. November 2015). Einem Bericht bei »Heise Online« zufolge hatte der Fonds zuletzt gegen die geplante Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie der Stiftung geklagt. Ein niederländisches Gericht entschied daraufhin, dass Texte aus dem Tagebuch für wissenschaftliche Zwecke kopiert und veröffentlicht werden dürfen. Die Freiheit der Wissenschaft habe Vorrang vor dem Urheberrecht.

Wie »Heise Online« ausführt, bestätigten die Richter aber auch die Verlängerung des Urheberrechts. »Da noch 1986 die textkritische Gesamtausgabe mit bis dahin unveröffentlichten Textpassagen erschienen war, gelte das Urheberrecht weitere 50 Jahre bis 2036 - zumindest in den Niederlanden.«

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