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25.01.2016; 13:41 Uhr
Klage gegen deutsche Suchmaschine: Recht auf Vergessenwerden auch bei Assoziationen
LG Hannover lehnt Eilbedürftigkeit ab

Im Jahr 2015 forderte eine Rechtsanwältin aus Norddeutschland gegen den SUMA-EV, Betreiber der deutschen Suchmaschine »MetaGer« im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, das Recht auf Vergessenwerden auch auf Assoziationen zu den beanstandeten Begriffen auszuweiten. Konkret verlangte die Antragsstellerin die Löschung von Links, die auf Webseiten mit einem Namen zeigen, der dem ihren »ähnlich« ist. 

»Wenn man solche Forderungen akzeptieren würde«, so der geschäftsführende Vorsitzende des SUMA-EV, »dann wären Namensnennungen im Internet praktisch für alle Suchmaschinen unmöglich. Zu jedem Namen gibt es Dutzende von ähnlichen Namen, die dann alle ein Recht auf Löschung hätten.« Der Verein halte das Recht auf Vergessenwerden zwar grundsätzlich für eine gute Sache. Zu befürchten stehe aber, dass durch eine umfassende Erweiterung der Löschung von Inhalten der Betrieb von Suchmaschienen generell infrage gestellt würde.

Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des SUMA-EV hervorgeht, hat das LG Hannover nun die Eilbedürftigkeit des Anliegens abgelehnt. Die Entscheidung in der Sache bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

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[IUM/ct]

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