mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.02.2016; 17:08 Uhr
LG München I: Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um »Das Boot«
Berufsverband begrüßt die »erfreuliche Entwicklung«

Medienberichten zufolge hat das LG München I in dem Prozess um eine nachträgliche Umsatzbeteiligung des Chef-Kameramanns des Filmklassikers »Das Boot« nun eine gütliche Einigung vorgeschlagen. 

In dem seit zehn Jahren währenden Rechtsstreit verlangt Jost Vacano, dass seine Verträge aus den Jahren 1980/1981 mit einer nachträglichen Umsatzbeteiligung an den Welterfolg von »Das Boot« angepasst werden. Er macht eine Nachvergütung (»Fairnessausgleich«) geltend, da die ihm als Chef-Kameramann der Produktion »Das Boot« eingeräumte Pauschalvergütung von 180.000,- DM in auffälligem Missverhältnis i.S.d. § 32 a UrhG zu den Vorteilen stünde, welche die Beklagten, die Produktionsfirma Bavaria Film, deren Tochter Euro-Video GmbH sowie der Westdeutsche Rundfunk (WDR), durch den Film erlangt hätten. 

Erstmals sei es vor Gericht nun nicht mehr um das »ob«, sondern um konkretes Geld gegangen, berichtet die »Süddeutschen Zeitung«. Der Vorsitzende Richter erklärte, bei der Vorberatung des Verfahrens sei die Kammer auf einen Schätzbetrag von insgesamt 699.500 Euro als angemessene Summe für die Vergangenheit gekommen. Die Beklagten können sich nun bis zum 3. März zu dem Vergleichsvorschlag äußern.

Der Berufsverband Kinematografie hält die vom Gericht »genannte Größenordnung für durchaus akzeptabel«, so Zeitungsberichte. Es müsse jedoch noch über die Prozesskosten und die zukünftige Beteiligung gesprochen werden. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5545:

https://www.urheberrecht.org/news/5545/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.