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01.03.2016; 20:20 Uhr
LG Berlin: IP-Lizenz-Klausel in Facebook AGB weiterhin zu unbestimmt
Gericht verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld

Das LG Berlin hat mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 11. Februar 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen Facebook verhängt (Az.: 16 O 551/10). Nach Auffassung des Gerichts hat die irische Facebook Niederlassung, die auch für den Betrieb in ganz Europa zuständig ist, nicht ausreichend auf eine gerichtlich verfügte Änderung der Nutzungsbedingungen reagiert.

In der Sache ging es um die sogenannte »IP-Lizenz-Klausel«. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Jahr 2010 Klage erhoben und moniert, dass die Passage in den Facebook AGB zu unbestimmt formuliert sei und sich damit nachteilig auf die deutschen Nutzer auswirke. Mit der »IP-Klausel« räumt sich Facebook nichtexklusive, weltweite Rechte zur Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder des Netzwerks dort posten.

Die Vorinstanzen gaben dem vzbv Recht. Das Kammergericht untersagte deren Nutzung (Az.: 5 U 42/12). Im Dezember 2015 fand der vzbv eine geänderte, aber nach seiner Ansicht immer noch rechtswidrige Version der Klausel vor und beantragte ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung. Dem folgte das LG Berlin: »Die Beibehaltung einer Klausel mit dem gerichtlich beanstandeten Inhalt lässt erkennen, dass die Schuldnerin das gerichtliche Verbot nicht ausreichend ernst genommen hat.«

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