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10.03.2016; 20:51 Uhr
BGH: Noch kein Urteil im Verfahren um Verteilungsplan der VG Wort
VG Wort: »Der Ausgang des Rechtsstreits ist weiterhin offen«

Wie die VG Wort mit aktueller Presseinformation bekannt gibt, ist bei der mündlichen Verhandlung vom 10. März im Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort (Az.: I ZR 198/13) vor dem BGH noch kein Urteil ergangen. »Der Ausgang des Rechtsstreits ist weiterhin offen«, so die VG Wort. Das Gericht habe die Verkündung der Entscheidung für den 21. April 2016 angekündigt.

Das OLG München hatte am 17. Oktober 2013 in dem Klageverfahren gegen die VG Wort geurteilt, dass diese nicht berechtigt ist, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen (ZUM 2014, 52, vgl. Meldung vom 18. Oktober 2013). Wie bereits die Vorinstanz hatte das OLG München eine Beteiligung des Verlags davon abhängig gemacht, dass dem Verlag im Einzelfall entsprechende Rechte an den Werken des Autors abgetreten und diese bei der VG Wort eingebracht wurden. Eine pauschalierte Beteiligung, wie sie der Verteilungsplan der VG Wort vorsieht, ist nach Auffassung der Gerichte unzulässig.

Das Revisionsverfahren gegen diese Entscheidung des OLG München hatte der BGH ausgesetzt, um die Entscheidung des EuGH im belgischen Musterfall »Reprobel« zur Rechtslage in Belgien abzuwarten. Mit Urteil vom 12. November 2015 entschied der EuGH, dass die von Verwertungsgesellschaften einbezogene Privatkopievergütung nur Autoren, nicht jedoch Verlagen zusteht. Eine nationale Regelung, die eine hälftige Teilung der Einnahmen zwischen Autoren und Verlagen auf Kosten der Autoren vorsieht, verstößt nach Ansicht der Luxemburger Richter gegen die Urheberrechts-Richtlinie (Az. C-572/13, ZUM 2016, 152; vgl. Meldung vom 12. November 2015).

Das Urteil des BGH wird nun mit Spannung erwartet.

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