mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.03.2016; 15:29 Uhr
»Cloud-Recorder« von »A1-Now« verletzt womöglich Urheberrechte
VÖP prüft rechtliche Schritte

Mit dem neuen Streamingdienst »A1 Now« will die Telekom Austria unter den Streaminganbietern Fuss fassen. Der Dienst bietet neben dem klassischen On-Demand-Streaming auch Live-TV. Mit der Funktion »Cloud-Recorder« bietet »A1 Now« seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Sendungen der 41 angebotenen Programme bis zu sieben Tage nach deren Ausstrahlung abzurufen. Hieran stößt sich Online-Meldungen zufolge der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP), da auch Inhalte umfasst sein können, »die wir selbst einkaufen und uns verpflichten, sie nur in einer bestimmten Form zu verbreiten«, so VÖP-Chefin Corinna Drumm. Es stelle sich daher die Frage, ob man »A1 Now« überhaupt zulassen dürfe.

Der VÖP lenkt insoweit ein als das Angebot vorerst nur ausgewählten A1-Kunden zur Verfügung stehe. Damit sei zumindest das Live-Streaming von der Kabelweiterleitung abgedeckt, so Drumm. Generell problematisch sei es aber, wenn »unsere Werke vermarktet werden, ohne dass wir davon etwas haben«, erklärt Drumm. Dies sei auch zum Nachteil des Konsumenten, da es dazu führe, dass die TV-Sender das Angebot einschränken müssten. »Allein aus diesem Grund müssen wir dagegen vorgehen.« Es gebe verschiedene Möglichkeiten, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Innerhalb des VPÖ gebe es derzeit Gespräche, erklärt die Drumm.

Mit Verweis auf ähnliche Angebote in anderen Ländern lehnte A1 noch im Sommer vergangenen Jahres Rechteverhandlungen ab.

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