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08.04.2016; 18:20 Uhr
Die Bildungs- und Wissenschaftsschranke: Ein angemessener Interessenausgleich?
Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht, München, am 8. April 2016

Das Institut für Urheber- und Medienrecht veranstaltete am 8. April 2016 im Literaturhaus München eine Arbeitssitzung, die die im Koalitionsvertrag vereinbarte und bereits vielfach diskutierte Reform einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke zum Thema hatte.

Durch die Veranstaltung führten Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) und Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington).

In seiner Einführung sprach Prof. Dr. Grünberger an, dass die bestehenden gesetzlichen Vorschriften für den Bildungs- und Wissenschaftssektor die Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer nicht optimal ausbalancierten und daher eine Neuregelung erforderlich sei.

Zunächst stellte Prof. Dr. Haimo Schack, LL.M. (Berkeley), Universität Kiel, seinen Entwurf für eine gesetzliche Regelung vor und ging dabei auch auf den Vorschlag von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Humboldt Universität zu Berlin, ein. Prof. Dr. Durantaye nahm daraufhin zu der von Prof. Schack geäußerten Kritik Stellung. Rechtsanwalt Dr. Ole Jani, CMS Hasche Sigle, Berlin, beleuchtete in seinem Beitrag vor allem die hinter der Bildungs- und Wissenschaftsschranke stehenden Interessen.

Nach der Mittagspause konnten die betroffenen Kreise ihre Standpunkte darstellen. Dabei vertrat Ministerialrat Dr. Thomas Pflüger, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart, die Sicht der Hochschulen und der Wissenschaft, Prof. Dr. Eric Steinhauer, Universitätsbibliothek Hagen, die der Bibliotheken sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M., und Dr. Guido F. Herrmann, Managing Director, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, die der Buchverleger.

Als letzter Referent erläuterte Dr. Robert Staats, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT, München, die Position der Verwertungsgesellschaften.

In seinen Schlussworten stellte Prof. Dr. Grünberger fest, dass trotz der gegensätzlichen Äußerungen eine Gemeinsamkeit deutlich geworden sei: Es sei zu einem Wandel bei der Art und Weise der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gekommen, worauf die Urheber und Verwerter reagieren müssten. Die Herausforderung liege nun darin, die richtigen Instrumente zu wählen. Mit Spannung sei daher auch der angekündigte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu erwarten.

Das Programm zur Arbeitssitzung finden Sie hier

Die Vorträge der Referenten sowie ein ausführlicher Tagungsbericht werden in der Ausgabe 06/2016 der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) veröffentlicht.

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