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11.04.2016; 22:39 Uhr
Schweden: Gericht untersagt Bereitstellung von öffentlichen Kunstwerken in Online-Fotosammlung
Wikimedia sieht Panoramafreiheit bedroht

Der höchste schwedische Gerichtshof (HD) hatte sich in einem Verfahren zwischen der schwedischen Wikimedia und der schwedischen Verwertungsgesellschaft für Bildkunst (BUS), welche die Rechte von bildenden Künstlern, Fotografen und Illustratoren vertritt, zu befassen. Die BUS hatte den schwedischen Wikimedia-Verein verklagt, weil dieser unter »Offenligkonst.se« offen lizenzierte und gemeinfreie Fotos von Kunstwerken im öffentlichen Raum geodatenbasiert angeboten hatte.

Ein solches Angebot darf laut der Entscheidung des schwedischen Höchstgerichts vom 4. April 2016 nur mit Zustimmung der Rechteinhaber betrieben werden, unabhängig davon, ob das Angebot kostenfrei oder kommerziell ist. Das Gericht folgte damit weitgehend der Argumentation der BUS. Die schwedische Wikimedia berief sich hingegen auf den Umstand, dass nach schwedischem Recht die körperliche Verwertung solcher Bilder, etwa für Produktion und Vertrieb von Ansichtskarten, durchaus auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt sei. Der Wertungswiderspruch zwischen unkörperlichen Verwertung im Wege der Online-Bereitstellung und der gesetzlich definierten Ausnahme für die körperliche Verwertung sei nicht nachvollziehbar, so Wikimedia

Die Richter orientierten sich streng am Gesetzeswortlaut und entschieden zugunsten der BUS.

Das Thema Panoramafreiheit steht aktuell auch auf der Agenda der EU. Derzeit führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation hierzu durch (vgl. Meldung vom 29. März 2016).

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