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12.04.2016; 20:35 Uhr
LG München I: Sharehoster haftet ab dem ersten Hinweis auf illegale Downloads
Börsenverein: »Wichtiger Schritt im Kampf gegen »eBook-Piraterie«

Ein Online-Speicherdienst haftet bereits nach dem ersten Hinweis auf illegal über sein Portal verbreitete Downloads auf Schadensersatz, wenn er keine wirksamen Gegenmaßnahmen trifft. Dies hat das LG München I mit Urteilen vom 18. und 31. März 2016 entschieden. Den Sharehoster treffen nach Ansicht des Gerichts weitreichende Überwachungspflichten, da sein Geschäftsmodell die Verbreitung illegaler Downloads besonders fördere. Dies berichtet »Computerbild«. 

Geklagt hatten zwei deutsche Verlagsgruppen und ein internationaler Fachverlag gegen die Betreiberin von »Uploaded.net« und deren Partnerplattformen. Nach dem Hinweis der Kläger auf illegale Downloads von eBooks hatte der Dienst die betroffenen Dateien zwar gelöscht, diese tauchten nach kurzer Zeit aber wieder auf.

Das Gericht stellte eine umfangreiche Mithaftung des Dienstes für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer fest, weil trotz Kenntnis über die illegalen Downloads weitere Rechtsverletzungen nicht verhindert worden seien. Der Online-Speicherdienst hafte als Gehilfe des Uploaders, da er keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Börsenverein) und die Association of American Publishers (AAP) haben die Verfahren als Musterverfahren unterstützt. »Die Urteile sind ein großer Erfolg und entscheidender Schritt im Kampf gegen Internetpiraterie«, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. »Die Münchner Urteile zeigen deutlich wie nie, dass Sharehoster für Rechtsverletzungen über ihre Plattformen mit verantwortlich sind.« Die neue Rechtsprechung entziehe dem Geschäftsmodell vieler Speicherdienste nun immer mehr die Grundlage. 

Auch Rechteinhaber aus Musik- und Filmindustrie haben gegen »Upload.net« geklagt. Die Verfahren dauern noch an.

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[IUM/ct]

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