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14.04.2016; 21:12 Uhr
USA: Konkurrent verklagt Surround-Spezialist Dolby
Gericht soll Copyright auf Steuercodes von Digitalkino-Software klären

Das Kalifornische Bezirksgericht soll klären, ob man das Urheberrecht auch auf einen vierstelligen hexadezimalen Steuercode aus dem Bereich der Digitalkino-Technik beanspruchen kann und ob man auf dieser Grundlage einem Konkurrenten die Nutzung untersagen kann. 

Wie »Heise Online« berichtet, hat GDC, ein Anbieter von Hardware und Software für Digitalkinos den weltweit bekannten Surround-Spezialisten Dolby verklagt. Es geht um Steuercodes, mit deren Hilfe Mitteilungen und Befehle durch eine Steuerungssoftware versendet werden, um mit dem Medienserver des Digitalkinos zu kommunizieren. Bislang war es möglich, die Geräte verschiedener Hersteller mit einander zu kombinieren. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die beteiligten Firmen die Steuercodes untereinander austauschen.

Seit Oktober 2014 gebe Dolby seine Steuercodes nicht mehr an GDC weiter und soll gegenüber GDC behauptet haben, dass es das geistige Eigentum und das Copyright an den Steuercodes besitze. GDC möchte nun gerichtlich feststellen lassen, dass Dolby keine Ansprüche an den Codes geltend machen kann. Anderenfalls soll das Gericht jedenfalls feststellen, dass die Nutzung der Codes unter »Fair Use« fällt. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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