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18.04.2016; 15:20 Uhr
VG Berlin: Schmähgedicht von Böhmermann vor türkischer Botschaft nicht erlaubt
Persönlichkeitsschutz geht Meinungsfreiheit vor

Wie das VG Berlin mit Beschluss vom 14. April 2016 entschieden hat, darf bei einer Demonstration vor der türkischen Botschaft das derzeit öffentlich diskutierte und umstrittene Gedicht unter dem Titel »Schmähkritik« von Jan Böhmermann weder gezeigt noch rezitiert werden (Az.: VG 1 L 268.16).

Aus der Pressemitteilung des Gerichts geht hervor, dass der Antragssteller eine Versammlung vor dem Grundstück der türkischen Botschaft beabsichtigte, bei der die Teilnehmer der Kundgebung »künstlerische Schrifttafeln« vor sich aufstellten. Auf diesen sollten Teile des Gedichts mit dem Titel »Schmähkritik« abgedruckt werden. Die Versammlungsbehörde untersagte das öffentliche Zeigen und Rezitieren des Gedichts oder einzelner Textpassagen daraus, weil dies geeignet sei, den Verdacht einer Straftat zu begründen. Außerdem hätten die Formulierungen einen grob ehrverletzenden Charakter.

Das VG Berlin bestätigte die versammlungsrechtliche Auflage. Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen »quasi-edukatorischen Gesamtkontext« aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen, so das Gericht. Im Gegensatz dazu erfülle die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik. In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor. 

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[IUM/ct]

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