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03.05.2016; 15:32 Uhr
Im Fokus der GEMA-Mitgliederversammlung 2016: VGG und Providerhaftung
Als Gastredner: Bundesjustizminister Heiko Maas und Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz

Auf der Mitgliederversammlung 2016 der GEMA stand das am 28. April vom Deutschen Bundestag verabschiedete Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) (vgl. Meldung vom 1. Mai 2016) und die damit verbundenen Änderungen für die GEMA und ihre Mitglieder im Fokus. 

Der eigenen Pressemitteilung zufolge ist für den Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, das VGG »ein Bekenntnis der Politik zum System der kollektiven Rechtewahrnehmung«: »Das neue Gesetz kombiniert europäische Vorgaben mit bewährten Grundprinzipien des Wahrnehmungsrechts. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir jetzt einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Lizenzierung. Darüber hinaus sind viele Standards, die bei uns in Deutschland seit Jahrzehnten gelten, in Zukunft für alle EU-Länder verpflichtend.«

Als Gastredner sprachen Bundesjustizminister Heiko Maas und Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz über Urheberschutz, neue Geschäftsmodelle, digitale Inhalte und die Rolle der GEMA in der europäischen Rechtewahrnehmung. Maas betonte in seiner Rede die Bedeutung des VGG für Verwertungsgesellschaften. Gerade für die GEMA würden europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und grenzüberschreitende Musiklizenzierungen neue Möglichkeiten und Chancen eröffnen: »Ich bin überzeugt, das ist ganz im Sinne der GEMA, die ja sowohl die Reform in Europa als auch die deutsche Umsetzung aktiv mitbegleitet hat. Ich weiß: Nicht alle Wünsche sind in Erfüllung gegangen. Aber ich denke, dass die Ergebnisse eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der GEMA sind.«

Scholz hob in seiner Rede hervor, dass die urheberrechtliche Diskussion nicht isoliert stehe, sie bette sich ein in die grundsätzliche Gestaltung der Digitalisierung: »Jeder, der sich um das Urheberrecht kümmert, muss wissen, dass es die Grundlage aller relevanten kultur- und kreativwirtschaftlichen Geschäftsmodelle ist und bleiben wird. Das ist keine leichte, aber eine umso notwendigere Debatte.«

Heker ging in seinem Bericht auch auf das Thema »Providerhaftung« ein. Er hob dabei u.a. die Bemühungen der GEMA hervor, die rechtliche Lage für Kraetive und Rechteinhaber zu verbessern. Die GEMA begrüße es, dass die Regierung die Haftungsprvilegien der Provider verschärfen will, der aktuelle Entwurf eines solchen Gesetzes gehe aber nicht weit genug. Ziel sei es, eine angemessene Beteiligung der Urheber an der Wertschöpfung im Internet sicherzustellen. »Plattformbetreiber erzielen mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung. Aber sie entziehen sich unter Berufung auf Haftungsprivilegien ihrer Verantwortung, Urheber angemessen zu entlohnen«, so Heker. Diesem kostenlosen Wertetransfer müsse Einhalt geboten werden. Hierfür will sich die GEMA in den kommenden Monaten einsetzen.

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