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01.06.2016; 21:09 Uhr
Bundestag: Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmen 2. TMGÄndG zu
Gesetzestext erntet viel Kritik

Der Deutsche Bundestag teilt mit aktueller Pressemitteilung mit: »Störerhaftung für WLAN entfällt«. Der »Ausschuss für Wirtschaft und Energie« hat am 1. Juni 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) zugestimmt (vgl. Regierungsentwurf vom 18. November 2015 und Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 31. Mai 2016). 

Die Regelungen des § 8 TMG, wonach Access-Provider für die Handlungen ihrer Nutzer nicht verantwortlich sind, sollen nun auch für die Anbieter drahtloser lokaler Netzwerke gelten. Zwischen privaten und gewerblichen Anbietern wird nicht differenziert. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Neuregelung soll »jede Form der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art« beschränkt werden. Dies gelte für straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aspekte genauso wie für Handlungen Dritter.

Wie »Heise Online« in einer aktuellen Analyse kritisiert, fehle eine klarstellende Formulierung im Gesetzestext, dass diese Regelung auch für Unterassungsansprüche gilt. Experten aus dem Bereich der Online-Haftung halten die Gesetzesänderung für eine »Mogelpackung«.

Die CDU/CSU-Fraktion erwarte von der Gesetzesänderung eine flächendeckende Verbreitung offener Netze, heißt es in der Pressemitteilung. Das Urheberrecht müsse aber gewährleistet werden, so die Fraktion. Urheber hätten auf Grund des europäischen Rechts einen Anspruch auf Unterlassung. 

In einem Entschließungsantrag fordern die Fraktionen CDU/CSU und SPD, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene alles unternehmen soll, damit Maßnahmen entwickelt werden, »mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden können«. So sollen etwa Werbeeinnahmen einschlägiger Plattformen wirksam und dauerhaft unterbunden werden. 

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