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02.06.2016; 20:50 Uhr
VG Media begrüßt neues EuGH-Urteil zur öffentlichen Wiedergabe von TV- und Hörfunkprogrammen
«EuGH stärkt Inhaber von Leistungsschutzrechten«

Die VG Media begrüßt das am 31. Mai 2016 verkündete Urteil des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe von TV- und Hörfunkprogrammen in Rehazentren (Az.: C-117/15 - vgl. Meldung vom 31. Mai 2016). Mit diesem Urteil stelle der EuGH klar, dass Leistungsschutzrechte bei der öffentlichen Wiedergabe von TV- und Hörfunkprogrammen grundsätzlich den gleichen Schutz genießen wie Urheberrechte, so die VG Media in ihrer aktuellen Pressemitteilung. »Dies war nach einem Urteil des EuGH zur Musikwiedergabe in Zahnarztpraxen vom März 2012 nicht ganz eindeutig.« (Az.: C-135/10; ZUM-RD 2012, 241; vgl. Meldung vom 15. März 2012)

»Wir freuen uns, dass der EuGH nochmals klargestellt hat, dass Leistungsschutzrechte keine Rechte zweiter Klasse sind, sondern richtlinienübergreifend den gleichen hohen Schutzstandard genießen wie Urheberrechte«, erklären die Geschäftsführer der VG Media Maren Ruhfus und Markus Runde.

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