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06.06.2016; 21:25 Uhr
Klage gegen Verfilmung zu Missbrauch an Odenwaldschule zurückgewiesen
LG Hamburg verneint Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Das LG Hamburg hat die Klage eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen das WDR/ARD Degeto-Missbrauchsdrama »Die Auswählten« abgewiesen. Wie der WDR mitteilt hat das Gericht festgestellt, dass eine schadensersatzbegründende Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vorgelegen hat.

Der Film über den Missbrauchsskandal an der hessischen Odenwaldschule wurde am 1. Oktober 2014 im Ersten gezeigt. Im Vorspann wurde darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Verfilmung eines persönlichen Einzelschicksals handelt. Dennoch glaubten zwei ehemalige Schüler, sich in Filmcharakteren mit ihrer individuellen Geschichte wiederzuerkennen und klagten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Eine Klage wurde nun abgelehnt. Der zweite Kläger erklärte sich Onlineberichten zufolge mit einer Ergänzung der Texttafel einverstanden, dass es sich bei einer der Filmfiguren nicht um seine Person handelt.

Hans-Hinrich Koch von der Produktionsfirma ndf begrüßt das Urteil des LG Hamburg. Es habe branchenweite Bedeutung für künftige Verfilmungen von zeitgeschichtlichen Stoffen und deren authentische Umsetzung, so Koch. Mit dem Verfahren habe man auch die Kunstfreiehit von Filmemachern verteidigt. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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