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06.06.2016; 21:56 Uhr
USA: Madonna siegt in Rechtsstreit um »Vogue«-Sample
Vergleich mit kürzlich ergangener »Sampling«-Entscheidung des BVerfG

Ein amerikanisches Berufungsgericht hatte Medienberichten zufolge nur wenige Tage nach der Verkündung der »Sampling«-Entscheidung des BVerfG (vgl. Meldung vom 31. Mai 2016) in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit zu entscheiden. Es ging um Madonnas Welthit »Vogue« aus dem Jahr 1990. Die Klägerin, ein amerikanisches Plattenlabel, warf Madonna vor, unerlaubt ein 0,23 Sekunden kurzes Sample aus einem Song namens »Love Break« aus dem Jahr 1976 verwendet zu haben. 

Ob das Sample tatsächlich dem Song entnommen wurde, ließen die Richter offen, da die Übernahme im Streitfall jedenfalls zulässig sei. Es liege ein Fall des sog. »de minimis« vor, sodass von dem Grundsatz, nachdem bei der Verwendung von Samples stets eine Lizenz einzuholen ist, abgewichen werden durfte.

Anders als das BVerfG stellte das US-Gericht nicht auf die Frage ab, ob dem Rechteinhaber des Ausgangswerks durch das Sampling ein wirtschaftlicher Nachteil entstehe. Die US-Richter begründeten ihre Entscheidung vielmehr damit, dass sie bezweifelten, ob der durchschnittliche Hörer aufgrund der Kürze des Samples überhaupt eine Ähnlichkeit bzw. die Übereinstimmung feststellen könnte.

Da sich das Gericht damit in Widerspruch zu einer früheren Entscheidung eines anderen US-Berufungsgerichts setzte, bleibe abzuwarten, ob der »Supreme Court« für eine einheitliche Rechtssprechung sorgen wird, so Onlineberichte. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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