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08.06.2016; 19:20 Uhr
Rechtsstreit über Nachrichten-App des BR beendet
BR gibt Unterlassungserklärung ab

Im Rechtsstreit über die Nachrichten-App »BR24« hat der Bayerische Rundfunk (BR) einer eigenen Meldung zufolge vor dem LG Landgericht München I eine Unterlassungserklärung im Hinblick auf das streitgegenständliche Angebot der »BR24«-App vom 29. September 2015 abgegeben. Beide Parteien haben daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.

11 bayerische Zeitungsverlage hatten Klage gegen die im Herbst 2015 gestartete App »BR24« des BR eingereicht (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2015). Die Kläger waren der Meinung, die Nachrichten-App des BR verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, da darin ein gebührenfinanziertes Leseangebot zu sehen sei. Mit der Unterlassungsklage vor dem Landgericht München I sollte dem BR die Gestaltung der App »BR24« als presseähnliches Angebot untersagt werden.

Wie der BR mitteilt, »war die Unterlassungserklärung ohne weiteres möglich«, da das Angebot der App inzwischen erheblich weiterentwickelt wurde und damit der Vorwurf der Presseähnlichkeit ausgeräumt sei. Die Verleger hingegen werten das Ergebnis als »empfindliche Niederlage für den BR«, berichtet auch »Heise Online«.

Die Klage ähnelt dem Verfahren gegen die »Tagesschau-App«, das nach der BGH-Entscheidung vom 30. April 2015 (ZUM 2015, 989 Volltext bei Beck Online; vgl. Meldung vom 30. April 2015) zur erneuten Prüfung beim OLG Köln liegt.

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[IUM/ct]

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