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15.06.2016; 20:58 Uhr
VG Augsburg verneint presserechtlichen Auskunftsanspruch für Online-Blogger
Watchblog zu bestimmtem Thema stellt kein Organ der Presse dar

Das VG Augsburg hat mit Beschluss vom 31. Mai 2016 einem Online-Blogger den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft versagt (Az.:Au 7 E 16.251 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Einen presserechtlichen Auskunftsanspruch könne nur derjenige geltend machen, der einem Presseunternehmen zugeordnet werden könne, das die Gewähr für die publizistische Verbreitung an die Öffentlichkeit biete und an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirke, so das Gericht. Auch »feste freie Mitarbeiter«, die ständig für eine Zeitung schreiben, zählen nach Auffassung der Augsburger Richter zu diesem Personenkreis.

Vorliegend fehle es jedoch an dem notwendigen Presseorgan. Im streitgegenständlichen Internetblog berichten und diskutieren Prominente, Fachleute und Schüler aus den betroffenen Regionen über »Rechtsextremismus und Strategien gegen Neonazis«. Das Gericht kam daher zu dem Schluss es handele sich bei dem Watchblog um ein »öffentliches, für jeden zugängliches Diskussionsforum« zu einem bestimmten Thema. Die Behandlung von Internetdiskussionsforen als Presseorgan und die damit einhergehende Legitimation der jeweiligen Beitragsverfasser würde den presserechtlichen Auskunftsanspruch ansonsten in ein zu allgemeines Auskunftsrecht wandeln.

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[IUM/ct]

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