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26.06.2016; 16:56 Uhr
USA: DMCA schützt Service Provider auch bei Tonaufnahmen von vor dem 15. Februar 1972
»Vimeo« gewinnt Copyright-Prozess gegen Plattenlabel

Ein US-Bundesberufungsgericht hat kürzlich entschieden, dass der im Digital Millennium Coyright Act (DMCA) vorgesehene »Safe Harbor« auch für vor dem 15. Februar 1972 entstandene Tonaufnahmen gilt (Capitol Records LLC v. Vimeo LLC).

Wie »Heise Online« berichtet, ist Hintergrund des Rechtsstreits, dass erst seit 15. Februar 1972 die Rechte an Tonaufnahmen durch US-Bundesrecht geregelt wird. Ältere Aufnahmen unterliegen Gesetzen und dem Common Law der einzelnen Bundesstaaten. Da der DMCA nur gegen Haftungsansprüche nach Bundesrecht schütze, vertrat das US Copyright Office die Aufassung, der »Safe Harbor« gelte für Tonaufnahmen nur, wenn sie nach dem 15. Februar 1972 gemacht wurden. Mit dieser Argumentation wollten mehrere Plattenlabel die Plattform »Vimeo« für gehostete Videos mit älteren Toaufnahmen haftbar machen und haben Klage erhoben. 

Das US-Bundesberufungsgericht verneinte diese Differenzierung nach Bundes- oder Staatenrecht, da eine solche der Formulierung der »Safe Harbor«-Regelung nicht zu entnehmen sei. Eine Haftung der Provider für ältere Aufnahmen würde nach Ansicht des Gerichts den Zweck der Regelung unterwandern. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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