mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.06.2016; 22:05 Uhr
USA: Gericht erklärt »Happy Birthday« für gemeinfrei
Musikverlag Warner muss 14 Millionen Dollar zurückzahlen

In dem seit 2013 andauernden Rechtsstreit billigte der Richter am US-Bundesgericht in Los Angeles eine im Februar diesen Jahres ausgehandelte Einigung zwischen dem Musikverlag Warner/Chappell Music und den Klägern. Die nun gebilligte Einigung sieht vor, dass der Musikverlag seinen Urheberanspruch aufgibt, ausstehende Lizenzgebühren nicht mehr eintreibt und einen Ausgleich in Millionenhöhe an die Betroffenen auszahlt (vgl. Meldung vom 10. Februar 2016). 

Im Fall hatte die US-Produktionsfirma Good Morning to You Productions (GMTY) im Jahr 2013 Klage gegen den Musikverlag Warner/Chappell Music Inc. erhoben. Der Verlag hatte von der Produktionsfirma 1.500 US-Dollar verlangt, da diese den Geburtstagssong in einer Dokumentation verwenden wollte. GMTY forderte Warner/Chappell daraufhin gerichtlich auf, die Rechte an dem Song abzugeben, ihn kostenlos verfügbar zu machen und die Gebühreneinnahmen der vergangenen vier Jahre zurückzuzahlen (vgl. Meldung vom 16. Juni 2013). Im September 2015 hatte ein US-Gericht entschieden, dass der Musikverlag Warner/Chappell Music Inc. kein gültiges Copyright auf den Text des Liedes besitzt (vgl. Meldung vom 23. September 2015). Auch in dem nunmehr beendeten Verfahren vertrat der Richter die Ansicht, dass der Urheberrechtsschutz nur für die ursprüngliche Melodie aus dem Jahr 1893 galt, nicht aber für den Text. 

Wie »Golem« berichtet, läuft der Urheberrechtsschutz für das Lied in Deutschland nach Angaben der Gema Ende 2016 aus.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5668:

https://www.urheberrecht.org/news/5668/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.