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01.07.2016; 15:51 Uhr
RE-USE: Kompilation, Parodie, Doku-Fiction - Rechtliche Rahmenbedingungen abhängigen Werkschaffens im Film
XXX. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 1. Juli 2016

Das Institut für Urheber- und Medienrecht veranstaltete im Rahmen des Münchner Filmfests 2016 in Zusammenarbeit mit der Münchner Hochschule für Fernsehen und Film und der Internationale Münchner Filmwochen GmbH am 1. Juli 2016 im Literaturhaus München das XXX. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht, das in diesem Jahr die rechtlichen Rahmenbedingungen abhängigen Werkschaffens im Film zum Thema hatte.

Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Michael Grünberger, Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht folgten Grußworte der Bayerischen Staatsregierung durch MDirig. Dr. Klaus-Peter Potthast, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie der Münchner Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) durch deren Kanzlerin Ingrid Baumgartner-Schmidt.

Daraufhin führte Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Mitglied des Vorstands des Instituts für Urheber- und Medienrecht in das Thema ein.

Der erste Teil der Veranstaltung, der sich mit urheberrechtlichen Fragestellungen befasste, wurde durch einen Praxisbericht von Dr. Melanie Andernach, Geschäftsführerin der Made in Germany Filmproduktion GmbH eröffnet. Im Anschluss referierte Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medien- und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln zur urheberrechtlichen Behandlung von Parodie, Mashup und Medienkritik sowie Rechtsanwalt Dr. Stefan Ventroni, Partner der Kanzlei Strasser Ventroni Deubzer Freytag & Jäger zu Fragen der Musikrechteklärung aus der Sicht der Filmproduzenten.

Nach der Mittagspause standen persönlichkeitsrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Sebastian Bergau, Constantin Film AG berichtete aus der Praxis über die Vermeidung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei der Herstellung von Spielfilmen über reale Geschehnisse. Als letzter Referent sprach Prof. Dr. Walter Seitz, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München a.D. über das Verhältnis zwischen Persönlichkeitsrechtsschutz und Kunstfreiheit bei der Darstellung von Realität im Film.

Das Programm zur Arbeitssitzung finden Sie hier.

Die Vorträge der Referenten sowie ein ausführlicher Tagungsbericht werden in der Ausgabe 10/2016 der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) veröffentlicht.

[IUM/sp]

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