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27.07.2016; 21:18 Uhr
Verhandlung im Prozess über Wowereit-Fotos
BGH-Entscheidung für 27. September angekündigt

In der mündlichen Verhandlung am 26. Juli 2016 hatte der VI. Senat des BGH sich mit der Veröffentlichung von drei Bildern von Berlins Ex-Bürgermeister Klaus Wowereit in der Berlin-Ausgabe der vom Springer Verlag verlegten »BILD«-Zeitung aus dem Jahr 2013 zu befassen. Die Bilder zeigten der Pressemitteilung des BGH zufolge Wowereit beim privaten Besuch einer bekannten Bar und zwar am Vorabend der Misstrauensabstimmung, die im Zuge der Kritik am Management beim Bau des neuen Berliner Flughafens beantragt wurde.

Im Bildtext hieß es u.a.: Der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im Parlament ersichtlich entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar.« Der Zweitartikel war unter der Überschrift »Vom Partybürgermeister zum Bruchpilot« abgedruckt.

Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der genannten Bilder stattgegeben (Az.: 10 U 143/13). Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen (27 O 180/13). Wie verschiedenen Onlinemedien berichten, ist der Ausgang vor dem BGH ungewiss. Er wird eine Abwägung treffen, ob die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und sollte dies der Fall sein, ob in der Veröffentlichung der Bilder berechtigte Interessen von Wowereit verletzt wurden. 

Der BGH kündigte an, dass mit einer Entscheidung erst am 27. September 2016 zu rechnen sei.

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