mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.08.2016; 21:43 Uhr
LG München I verurteilt Onlinedienst »Uploaded« zu Schadensersatz
GEMA: »Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Kreativschaffenden«

Der Sharehoster »Uploaded« des Schweizer Unternehmens Cyando hat einen Prozess vor dem LG München I verloren. Das Gericht hat mit Urteil vom 10. August 2016 entschieden, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der massenhafte Verletzung von Urheberrechten basieren, schadensersatzpflichtig sind (Az.: 21 O 6197/14 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies gab die GEMA mit aktueller Pressemitteilung bekannt. 

Wie »Heise Online« berichtet, hat die GEMA »Uploaded« im Jahr 2014 verklagt hat, nachdem der Anbieter 16 geschützte Musikwerke der Hosting-Plattform nach einem Hinweis nicht gelöscht hatte. In dem Urteil betone das Gericht, dass dem Filehoster grundsätzlich das im TMG vorgesehene Haftungsprivileg für von Nutzern begangene Rechtsverstöße zustehe. »Uploaded« komme nicht als Täter oder Mittäter der Urheberrechtsverletzungen in Frage, wohl aber als »Gehilfe«, so die Richter. Denn der Hoster habe sich »durch das mehrfache Unterlassen des Löschens rechtverletzender Dateien« sowie der nicht »ausreichenden Kontrolle der Linksammlungen« der Beihilfe durch Unterlassen schuldig gemacht. Der Dienst habe eine rechtsverletzende Nutzung sogar noch gefördert. 

»Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen«, begrüßt Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, die Entscheidung. »Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet rechtverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Sahrehoster ›Uploaded‹ für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5693:

https://www.urheberrecht.org/news/5693/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.