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31.08.2016; 21:24 Uhr
VG Berlin: Böhmermann-Gutachten darf nicht veröffentlicht werden
Eilantrag des Tagesspiegel abgewiesen

Wie der »Tagesspiegel« berichtet, darf die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zum Fall des TV-Satirikers Jan Böhmermann nicht veröffentlicht werden. Der Meldung zufolge stuft das VG Berlin den Inhalt des Dokuments als Verstoß gegen die in der EMRK garantierten Unschuldsvermutung ein, sollte er bekannt werden. Die Zeitung hatte zuvor eigenen Angaben zufolge einen Eilantrag gestellt, mit dem sie erreichen wollte, weitere Einzelheiten zu dem Vermerk zu erfahren. Diesen wiesen die Richter jedoch in Teilen ab (Az.: VG 27 L 324.16).

Böhmermann habe »ein schützenswertes berechtigtes Interesse daran, keiner Vorverurteilung ausgesetzt zu sein«, zitiert der »Tagesspeigel« aus dem Gerichtsbeschluss. Staatlichen Autoritäten sei es untersagt, öffentliche Äußerungen zu tätigen, in denen sie die Schuld eines Beschuldigten unterstellen. 

In dem streitgegenständliche Kurz-Gutachten ging es laut »Tagesspiegel« um die Strafbarkeit Böhmermanns nach § 103 StGB wegen der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten. Dieses sei erstellt worden, um bei dem Sachverhalt »sprech- und verhandlungsfähig zu sein«, wie das Auswärtige Amt gegenüber dem VG Berlin erklärte. Dies gehöre zum Kernbereich der Exekutive, sei aber dauerhaft geheim zu halten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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