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06.09.2016; 21:14 Uhr
VG Köln: »Bushido«-Indizierung rechtmäßig
Klage gegen Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien abgewiesen

Das VG Köln hat mit Urteil vom 2. September 2016 die Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegen die CD »Sonny Black« von »Bushido« bestätigt (Az.: 19 K 3287/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Der Künstler klagte gegen die Entscheidung der Bundesprüfstelle mit der Begründung, die Verbreitung des Albums über die Webseite, den Twitter-Account und den YouTube-Kanal habe ausschließlich seine Fans erreicht, die mit den Eigenarten des Gangsta- und Battle-Raps vertraut seien. Diese Fans wüssten, dass es sich bei »Sonny Black« um die Inszenierung einer Kunstfigur handele. Den Kunstgehalt des Werkes habe die Bundesprüfstelle nicht genügend ermittelt.

Dem folgte das VG Köln nicht. Nach Auffassung des Gerichts sind Inhalte der CD jugendgefährdend. Die jugendgefährdende Wirkung bestehe auch, wenn man berücksichtige, dass es sich um die Inszenierung einer Rollenfigur handele. Die Interessen des Jugendschutzes seien hier höher zu gewichten als die Kunstfreiheit der Urheber.

Dokumente:

[IUM/ct]

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