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18.09.2016; 21:17 Uhr
CDU/CSU-Fraktion begrüßt Reformvorhaben der EU-Kommission
»Zukunft für die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern«

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die am 14. September 2016 von der EU-Kommission vorgestellten Vorschläge zur Modernisierung des Urheberrechts in Europa (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Neben der Einfühung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger loben die rechtspolitischen Sprecher einer Pressemitteilung zufolge, »dass sich die EU-Kommission der prekären Situation der Buch- und Wissenschaftsverlage annimmt«.

Den Mitgliedstaaten werde die Möglichkeit eröffnet, eine Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sicher zu stellen. »Ohne solche gesetzliche Regelungen wäre die bewährte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften aufgrund der europäischen Rechtsprechung bedroht.« »Die Vorschläge aus Brüssel bestätigen uns in unserem Vorhaben, in den nächsten Wochen eine nationale Regelung im Deutschen Bundestag auf den Weg zu bringen, um ein klares Signal für eine Fortsetzung der Verlegerbeteiligung zu senden.«

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD hatten als Konsequenz des im April diesen Jahres ergangenen Urteils des BGH, wonach die pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort rechtswidrig ist (vgl. Meldung vom 21. April 2016), den Antrag für eine Entschließung des Bundestags »Beteiligung von Verlegern an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten« gestellt (vgl. Meldung vom 27. April 2016). Im Juli 2016 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses auch zu diesem Thema statt. Das Justizministerium hat ebenfalls im Juli »Regelungsvorschläge zur Sicherung der geimsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern« (pdf) vorgelegt (vgl. Meldung vom 5. Juli 2016). 

Dokumente:

[IUM/ct]

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