Österreich: Vergleich über Festplattenabgabe geschlossen
Im langwierigen Streit um die Festplattenabgabe haben sich die Vertreter des Elektrohandels mit den Verwertungsgesellschaften in Form eines Rahmenvertrages geeinigt. Konkret ging es um sämtliche strittigen Altfälle vor Inkrafttreten der novelierten Speichermedienvergütung vom Oktober 2015.
Wie der »Kurier« berichtet, sollen Urheberrechtsabgaben auf Festplatten aus der Vergangenheit (vor dem 1. Oktober 2015) nun rückwirkend ab 2012 bezahlt werden. Die Verwertungsgesellschaften verzichten in dem Vergleich darauf, etwaige Ansprüche aus den Jahren zuvor geltend zu machen. Ursprünglich forderten sie Nachzahlungen bis in das Jahr 2006.
»Wir sind froh über diesen Vergleich, jetzt herrscht endlich Rechtssicherheit für die Händler und Hersteller«, erklärt Wolfgang Krejcik, zuständiger Bundesspartenobmann in der Wirtschaftskammer. »Für uns ist es ein lebbarer Kompromiss, der auch die Vergangenheit bereinigt«, so Paul Fischer von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana.
91 abgabepflichtige Unternehmen sind »Heise Online« zufolge dem Vergleich beigetreten. Sie verzichten in dem Vergleich darauf, bezahlte Vergütungen zurückzufordern, »sollte das System kippen«. Hintergrund ist nicht zuletzt das Verfahren zwischen der Austro Mechana und dem Internetriesen Amazon, der sich nach wie vor weigert, die Festplattenabgabe zu entrichten. Die Entscheidung, in der der OGH auch dazu Stellung nehmen wird, ob das österreichische Urheberrechtsabgabensystem europarechtskonform ist oder nicht, wird in den kommenden Wochen erwartet.
Dokumente:
- Meldung beim Kurier vom 15. September 2016
- Meldung bei Heise Online vom 17. September 2016
- Meldung bei Der Standard vom 16. September 2016
- Urteil des OGH vom 12. Juli 2005, Az. 4 Ob 115/05y, ZUM-RD 2005, 541 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des EuGH vom, Az.: C-521/11 Amazon/Austro-Mechana; ZUM 2013, 780 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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