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20.09.2016; 21:45 Uhr
dbv: Weiterer Gesprächsbedarf bei Reformvorschlägen zum EU-Urheberrecht
»Freude bei den Bibliotheken nicht ungetrübt«

»Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass sich hier endlich etwas tut«, kommentiert die Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliothekenverbands (dbv), Barbara Lison, den am 14. September 2016 vorgestellten Entwurf für ein überarbeitetes Urheberrecht in Europa (vgl. Meldung vom 14. September 2016). »Einzelne Vorschläge versprechen Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage«, so etwa die »besseren Möglichkeiten zur digitalen Langzeitarchivierung, die EU-weite gesetzliche Verankerung von vergriffenen Werken oder die vorgesehene Erleichterung für blinde und sehbehinderte Menschen«. 

Wie aus der Pressemitteilung des dbv hervorgeht, sind aus Sicht der Bibliotheken einige Themen aber nur unzulänglich geregelt oder ganz offen geblieben. »Besonders bedauerlich finden wir, dass es keine Regelung zur Ausleihe von E-Books gibt«, betont Lison. Derzeit ist ein Verfahren vor dem EuGH zu genau dieser Frage anhängig (vgl. Meldung vom 20. Juni 2016). Der dbv zeigt Verständnis dafür, wenn die EU-Kommission sich vor Abschluss des Verfahrens nicht zu Gunsten der Bibliotheken und den Lesern/Innen festlegen will. Die jetzt vorgelegte Reform dürfe dann aber auch nicht als Hintergrund genannt werden, wenn das jetzt reformierte Urheberrecht schon in nächster Zukunft wieder angefasst werden müsse, um die Ausleihe von E-Books zu erlauben.

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