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22.09.2016; 23:07 Uhr
Presseauskunftsgesetz für Bundesbehörden: Erste Lesung im Bundestag
DJV begrüßt den Gesetzentwurf

Bislang können sich Journalisten bei ihrem Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden allein auf das Grundgesetz stützen. Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden vom April 2016 will die Grünen-Fraktion den Landespressegesetzen entsprechende Auskunftsrechte über die Arbeit der Landesbehörden auch für Bundesbehörden festschreiben.

Am 22. September 2016 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag in erster Lesung debattiert. Dort heißt es: »Vertreterinnen und Vertreter der Medien haben gegenüber den Behörden des Bundes im Rahmen von deren jeweiliger Zuständigkeit ein Recht auf Auskunft.«

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt den Gesetzentwurf. »Es ist notwendig und erfreulich, dass der Bundestag jetzt endlich das Presseauskunftsgesetz für Bundesbehörden in Angriff nimmt«, heißt es in der Pressemitteilung des DJV. Zwar bestünde Nachbesserungsbedarf in den Details. Die Absicht des Gesetzentwurfes sei jedoch als »Schritt in die richtige Richtung« zu werten. 

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