mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.09.2016; 15:24 Uhr
BGH: Bildberichterstattung über Wowereit zulässig
Presseberichterstattung im Zusammenhang mit einem politischen Ereignis hinzunehmen

Der BGH hat mit Urteil vom 27. September 2016 entschieden, dass die Bildberichterstattung über den früheren Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem privaten Restaurantbesuch am Vorabend der Misstrauensabstimmung gegen Wowereit zulässig war (Az.: VI ZR 310/14 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Im Fall ging es um die Veröffentlichung von drei Bildern von Berlins Ex-Bürgermeister Wowereit in der Berlin-Ausgabe der vom Springer Verlag verlegten »BILD«-Zeitung aus dem Jahr 2013. Die Bilder zeigten der Wowereit beim privaten Besuch einer bekannten Bar und zwar am Vorabend der Misstrauensabstimmung, die im Zuge der Kritik am Management beim Bau des neuen Berliner Flughafens beantragt wurde.

Im Bildtext hieß es u.a.: »Der Regierende wirkt am Vorabend der Abstimmung im Parlament ersichtlich entspannt ... und genehmigt sich einen Drink in der Paris-Bar.« Der Zweitartikel war unter der Überschrift »Vom Partybürgermeister zum Bruchpilot« abgedruckt. Wowereit sah in der Berichterstattung sein Persönlichkeitsrechts verletzt. Es habe sich um ein privates Abendessen gehandelt, bei dem die Presse außen vor bleiben müsse.

Das Landgericht hat der Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der genannten Bilder stattgegeben (Az.: 10 U 143/13). Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen (27 O 180/13).

Nach Auffassung des BGH waren die veröffentlichen Fotos dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) zuzuordnen und durften von der Beklagten deshalb auch ohne Einwilligung des Klägers (§ 22 KunstUrhG) verbreitet werden, »da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit nicht verletzt wurden«. Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis, wie hier die Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus, könne die ohne Einwilligung erfolgte Veröffentlichung von Fotos durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Der Kläger habe unter diesen Umständen nicht damit rechnen können, den Blicken der Öffentlichkeit und der Presse entzogen zu sein. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5722:

https://www.urheberrecht.org/news/5722/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.