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30.09.2016; 09:13 Uhr
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1. Oktober in Kraft
Start des gemeinsamen öffentlich-rechtlichen »Jungen Angebots« von ARD und ZDF

Am 1. Oktober tritt der am 8./9. Oktober 2015 beschlossene 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Dieser enthält u.a. die Beauftragung des »Jungen Angebots« von ARD und ZDF sowie die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und kleinere Korrekturen am Modell der Beitragsfinanzierung. 

Zuletzt hat der Landtag von Schleswig-Holstein am 21. September die Ratifizierung des Staatsvertrages beschlossen. Die Ratifizierungsurkunden der Bundesländer liegen inzwischen alle im Bremer Senat vor. Dieser hat bis Ende des Monats den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz.

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[IUM/ct]

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