mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.09.2016; 10:14 Uhr
USA: Klage gegen Streamripper »Youtube-mp3«
Musikindustrie-Verbände fordern 150.000 US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung

Mehrere unter dem US-Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) organisierte Verbände der Musikindustrie haben Klage (pdf-Datei) gegen die Betreiberfirma der Webseite »Youtube-mp3« eingereicht. Die Website ermöglicht es Nutzern, sich die Tonspur aus Youtube-Videos in ein Audio-Format umzuwandeln und diese dann kostenlos herunterzuladen und zu speichern (sog. »Streamripping«). »Youtube-mp3 macht Millionen auf dem Rücken von Künstlern, Songschreibern und Plattenlabels«, so Cary Sherman von RIAA laut »Ars Technica«.

Die Kläger fordern für jeden einzelnen Fall von Urheberrechtsverletzung den nach US-Gesetzen maximal möglichen Schadensersatzbetrag von 150.000 US-Dollar. Diese Forderungen basiert auch auf dem Vorwurf der Umgehung technischer Vorkehrungen Youtubes gegen das Streamripping. 

Wie »Heise Online« berichtet, hat der internationale Dachverband der Plattenindustrie IFPI erst kürzlich eine Studie zu den Musikhörgewohnheiten der Verbraucher (pdf-Datei) in 13 Kernmärkten vorgestellt. Daraus ergebe sich u.a. die Erkenntnis, dass die Hälfte der 16- bis 24-jährigen Streamripping-Dienste nutzen, um sich Musik etwa über Youtube herunterzuladen und in Folge nach Belieben abzuspielen und zu speichern. 

Die werbefinanzierte Webseite »Youtube-mp3« wird von dem Hannoveraner Philip Matesanz betrieben. Bereits 2013 erwirkte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst (vgl. Meldung vom 21. Oktober 2013). Im darauffolgenden Jahr untersagte das LG Berlin hingegen dem BVMI per einstweiliger Verfügung, Anzeigenkunden von »Youtube-mp3« unter Hinweis auf dessen Rechtswidrigkeit aufzufordern, die Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter einzustellen. Das LG Berlin führte damals aus, die Rechtslage sei nicht eindeutig. Vielmehr sei die Frage, ob der Dienst rechtswidrig ist, rechtlich bislang weitgehend ungeklärt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5726:

https://www.urheberrecht.org/news/5726/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.