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27.10.2016; 21:23 Uhr
Klage der VG Media gegen das DPMA erfolgreich
Verwaltungsgericht München kassiert Entscheidung der Rechtsaufsicht

Wie die VG Media mit Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016 bekannt gibt, hat das Verwaltungsgericht München ihrer Klage gegen das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Verfahren zum Tarif »Kleines Wiedergaberecht/ Wiedergabe von Funksendungen« stattgegeben und die streitgegenständlichen Bescheide aufgehoben (Az.: M 16 K 15.5333).

Das DPMA, Rechtsaufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften, hatte die VG Media aufgefordert, den Tarif zurückzunehmen. Die Bedenken des DPMA am Rechtebestand der VG Media teilte das Gericht nicht. Es bestehe kein genereller Zweifel, dass Rechtsinhaber, welche der VG Media ihre Rechte zur Wahrnehmung einräumen, diese Rechte auch tatsächlich innehalten, so das Gericht nach Angaben der Verwertungsgesellschaft.

Vielmehr folgten die Richter der Argumentation der VG Media, dass das DPMA seine gesetzliche Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde überschritten habe, indem es den Tarif materiell-rechtlich überprüfte. Die VG Media habe alles unternommen, um den Umfang der hier vermeintlich streitigen Rechte zu klären. 

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