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10.11.2016; 20:09 Uhr
Erste Reaktionen auf die E-Book-Entscheidung des EuGH
»Gute Richtung« für Bibliotheksverband - »Falscher Schritt« für Börsenverein

Das am 10. November 2016 gefällte Urteil des EuGH, wonach E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind (vgl. Meldung vom 10. November 2016), stößt auf Lob und Kritik gleichermaßen.

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt in seiner aktuellen Pressemitteilung die Entscheidung des EuGH. »Diese Entscheidung zeigt eine gute Richtung für Bibliotheken auf. Als Basis für neue nationale gesetzliche Regelungen sollte sie Grundlage sein«, erklärt die Bundesvorsitzende des dbv, Barbara Lison. »Mit dieser Rechtsprechung müssen Bund und Länder künftig auch für E-Ausleihen eine Vergütung abführen.« Davon würden auch die Autoren profitieren und ggf. andere Rechteinhaber. Durch die Regelung sei gewährleistet, dass ihnen für das Verleihen über die Verwertungsgesellschaften eine sog. Bibliothekstantieme ausgeschüttet werde, so Lison weiter. 

Laut Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist die Entscheidung ein »falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Markts«. Der Verleih eines E-Books unterscheide sich grundsätzlich von dem eines gedruckten Buchs, da sie praktisch unendlich vervielfältigt werden können, ohne sich jemals abzunutzen. Damit Verlage und Autoren für die Verbraucher weiter an nachhaltigen Geschäftsmodellen arbeiten und am Markt bestehen können, bedürfe es stabiler Rahmenbedingungen. »Wenn Autoren und Verlage nicht mehr mit Bibliotheken zu angemessenen Konditionen Lizenzen für die E-Book-Nutzung verhandeln können, erhalten sie keine marktgerechte Vergütung mehr für ihre Leistung. Letztlich wird das Angebot an hochwertigen und vielfältigen Inhalten und kundenfreundlichen Nutzungsangeboten langfristig zurückgehen«, erklärt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

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