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14.11.2016; 19:13 Uhr
OLG Karlsruhe: Sängerin Julia Neigel unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen Bandmitglieder
Keine Umregistrierung der Kompositionsanteile von streitigen Songs

In dem nun vom OLG Karlsruhe entschiedenen Urheberrechtsstreit zwischen Julia Neigel und zwei Musikern der ehemaligen »Jule Neigel Band« stritten die Parteien über das Maß ihrer schöpferischen Beteiligung am Schaffensprozess bei zahlreichen von 1988 bis 1998 veröffentlichten Songs und über daraus resultierende urheberrechtliche Ansprüche. Mit Urteil vom 9. November 2016 hat das OLG Karlsruhe die Berufung zurückgewiesen und die Abweisung der Klage durch das LG Mannheim bestätigt (Az.: 6 U 103/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Sängerin Julia Neigel vertrat die Meinung, dass ihr Anteil an der Komposition der streitigen Songs deutlich höher sei, als damals gegenüber der GEMA angegeben worden ist. Dies habe zu geringeren Tantiemenausschüttungen und zu weiteren Schäden geführt. Sie verlangte u.a. eine Umregistrierung der Kompositionsanteile bei der GEMA. Das OLG Karlsruhe kam nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass die Klägerin nicht, wie von ihr behauptet, arglistig über die Voraussetzungen getäuscht wurde, unter denen sie bei der GEMA als Komponistin registriert worden war.

Nach Ansicht des Gerichts sei die Klägerin an die damals getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die GEMA-Meldungen gebunden. Wie der Senat in seiner Pressemitteilung ausführt, dienten diese Abreden gerade dazu, »Unsicherheiten über die Beteiligung am Kompositionsumfang zu beseitigen sowie variierende Beteiligungsintensitäten von Komposition zu Komposition auszugleichen und die Beteiligungsverhältnisse dauerhaft zu klären«. Ihnen kam deshalb die Funktion eines Vergleichs zu, so das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei eine Kündigung der Vereinbarung seitens der Klägerin nicht möglich und die Anträge auf Zustimmung zur Umregistrierung der Kompositionsanteile bei der GEMA unbegründet. 

Der Senat hat die Revision zum BGH nicht zugelassen.

Dokumente:

[IUM/ct]

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