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28.11.2016; 20:55 Uhr
Deutsche Hochschulen lehnen vermehrt Rahmenvertrag der VG Wort ab
VG Wort: »Ohne Aufwand geht es nicht«

Anfang Oktober haben sich die VG WORT und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) auf einen neuen Rahmenvertrag zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten auf Online-Lernplattformen an Hochschulen verständigt. Der Vertrag regelt die Vergütung gesetzlich erlaubter Intranetnutzung an öffentlichen Hochschulen gemäß § 52a UrhG. Bislang erfolgte diese durch Pauschalzahlungen der Länder an die VG WORT. Ab 1. Januar 2017 sollen die an Hochschulen nach § 52a UrhG vorgenommenen Einzelnutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke und Teile von Schriftwerken zum Zweck der Lehre und Forschung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abgerechnet werden (vgl. Meldung vom 6. Oktober 2016).

Onlinemeldungen zufolge lehnen immer mehr deutsche Hochschulen den Beitritt zu dem neuen Rahmenvertrag ab. Als Grund nennt etwa der Sprecher der Universität Bremen, dass die Regelung zu einem »bürokratischen Rattenschwanz« führe, der nur mit einem hohen Personalaufwand zu meistern sei. Auch andere norddeutsche Hochschulen teilen diese Bedenken, wie die »taz« berichtet. Wie die »Badische Zeitung« berichtet, ziehen auch bayerische Uni-Bibliotheken ihre Konsequenzen und wollen vorübergehend auf urheberrechtlich geschützte Texte in ihrem Intranet verzichten.

In einem Pilotprojekt wurde das neue Verfahren ein Semester lang an der Universität Osnarbrück getestet. Laut Abschlussbericht empfanden die Lehrenden die »Pflicht zur Einzelmeldung als bürokratische Belastung, die in keinem Verhältnis zum Nutzen« stehe. Laut »taz« wurde im Testzeitraum nur ein Viertel der 4.000 erwarteten meldepflichtigen Texte noch hochgeladen. Viele Studierenden hätten sich die Materialien mit Hilfe von Literaturlisten selbst beschaffen müssen. Kritiker befürchten einen Rückfall in vordigitale Zeiten.

Gegenüber »netzpolitik« erklärte Rainer Just, Geschäftsführer der VG WORT: Derzeit hätten Hochschulen durch die Pauschalvergütung »überhaupt keinen Aufwand«, während auf der anderen Seite »die Verteilung an die Rechteinhaber, vor allem bei den Lehrbüchern« nicht funktioniere. Der neue Rahmenvertrag solle dazu führen, »dass die Inhalte honoriert werden, die tatsächlich genutzt werden«. Ganz ohne Aufwand für die Universitäten gehe das nicht.

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[IUM/ct]

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