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28.11.2016; 21:25 Uhr
VG WORT beschließt kollektives Verrechnungsmodell und »Korrektur-Verteilungsplan«
Grundsätzliche Änderungen des Verteilungsplans für die Zukunft noch in der Schwebe

Die Mitgliederversammlung der VG WORT hat am 26. November 2016 einen Korrektur-Verteilungsplan für die Vergangenheit und ein Verfahren zur möglichen Abtretung von Nachforderungsansprüchen verabschiedet. Letzteres ermöglicht der VG WORT eine Verrechnung von Ansprüchen, die Autoren an ihre Verleger abgetretenen haben. Die Entscheidung, Nachforderungsansprüche an einen Verlag abzutreten, liege dabei im alleinigen Ermessen des jeweiligen Urhebers, wie die VG WORT mitteilt. Berücksichtigt würden Abtretungen, die bis zum 28. Februar 2017 bei der VG WORT eingegangen sind. 

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im September waren verschiedene Anträge zur Rückabwicklung und Neugestaltung an der in allen Berufsgruppen notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert (vgl. Meldung vom 12. September 2016)). Der Verwaltungsrat beschloss daraufhin im Oktober, dass Verlage, die in den Jahren 2012 bis 2015 Auszahlungen aufgrund der Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen erhalten haben, die Beiträge bis zum 30. November zurückzahlen müssen (vgl. Meldung vom 11. Oktober 2016). 

Hintergrund ist das am 21. April 2016 ergangene Urteil des BGH »Verlegeranteil« (siehe ZUM 2016, 639; vgl. auch Meldung vom 21. April 2016).

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