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08.12.2016; 20:38 Uhr
»Kohl-Protokolle«: Richter bekräftigen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch des Altkanzlers
Entscheidungsverkündung in drei Verfahren im März 2017

In dem Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwandessen Co-Autor Tilman Jens und dem Verlag Random House hat das LG Köln in der mündlichen Verhandlung am 8. Dezember seine Haltung bekräftigt, dass Kohl grundsätzlich Schadensersatz wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zustehe, so Medienberichte. 

In den derzeit drei anhängigen zivilrechtlichen Verfahren wendet sich Kohl gegen die Verwendung und Veröffentlichung von Zitaten in dem Buch »Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle« (vgl. Meldung vom 19. November 2015). Die Anwälte Kohls fordern neben dem Schadensersatz in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro auch die Herausgabe von Tonbändern und eine Unterlassung konkreter Zitate.

Das OLG Köln hatte im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit 115 Kohl-Zitaten einstweiliger Verfügung untersagt (siehe ZUM-RD 2015, 731 - vgl. auch Meldung vom 5. Mai 2015).

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[IUM/ct]

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