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12.01.2017; 19:50 Uhr
Auswärtiges Amt muss Auskunft über rechtliche Einschätzung des »Schmähgedichts« geben
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Beschluss des VG Berlin

Das Auswärtige Amt muss Auskunft über rechtliche Einschätzungen zu Böhmermann's satirischem»Schmähgedicht« geben. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren am 30. Dezember 2016 entschieden (Az.: OVG 6 S 29.16). Demnach können Pressevertreter Auskunft den Inhalt der rechtlichen Prüfung des umstrittenen und viel diskutierten Gedichts auf den türkischen Staatspräsidenten verlangen. 

Dem Anspruch auf Auskunftserteilung könne nicht entgegen gehalten werden, dass das Bekanntwerden der Infromationen nachteilige Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Republik Türkei haben könne, so das Gericht. Das Auswärtige Amt könne sich auch nicht darauf berufen, dass durch Erteilung der Auskunft die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährdet würde. Das Auskunftsbegeheren sei auf Informationen aus einem Vorbereitungsvermerk und nicht auf die Entscheidung der Bundesregierung über das Strafverlangen der Republik Türkei gerichtet. Es betreffe damit nicht den innersten Bereich der Willensbildung der Regierung. 

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[IUM/ct]

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