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23.01.2017; 21:22 Uhr
BGH: Verurteilung wegen Betriebs von »kino.to« und »kinox.to« rechtskräftig
Revision gegen Urteil des LG Leipzig verworfen

Der 5. Strafsenat des BGH hat mit Beschluss vom 11. Januar 2017 die Revision eines Mitbetreibers der illegalen Streaming-Plattformen »kino.to« und »kinox.to« als unbegründet verworfen (Az.: 5 StR 164/16). Die Verurteilung des Angeklagten wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und wegen Beihilfe hierzu sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Vorinstanz unterstützte der Angeklagte in den Jahren 2009 bis 2011 den Betrieb der in Deutschland führenden illegalen Internet-Plattform »kino.to«. Nachdem »kino.to« 2011 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen geschlossen wurde, baute der Angeklagte das Nachfolgeportal »kinox.to« auf. Ferner sabotierte der Angeklagte den Betrieb anderer illegaler, konkurrierender Videostreaming-Plattformen.

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