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23.01.2017; 22:14 Uhr
LG Frankfurt a.M.: Vogel erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAZ
Richtigstellung der Berichterstattung über »VG Wort-Kritiker«

Wie das Medienportal »Meedia« unter Berufung auf den Blog »VG Info« berichtet, hat der Urheberrechtler und Buchautor Martin Vogel im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH eine Gegendarstellung erwirkt (Az.: 2-03 O 410/16).

Die Tageszeitung hatte über den Streit innerhalb der VG Wort um die Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen für den Zeitraum 2012 bis 2015 in Folge des Urteils »Verlegeranteil« des BGH vom 21. April 2016 (siehe ZUM 2016, 639) berichtet. Dort nahm sie laut »Meedia« »durchaus eine kritische Haltung gegenüber Vogel sowie der hinter ihm stehenden Journalistengewerkschaft ›Freischreiber‹« ein. Martin Vogel, der damals den Prozess über die Ausschüttungspraxis der VG Wort angestrengt hatte, blockierte mit Unterstützung des Verbands »Freischreiber« die Pläne der VG Wort zur Rückabwicklung und die Neuverteilung der Ausschüttungssummen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung (vgl. auch Meldung vom 21. April 2016).

Die »FAZ« warf Vogel vor, »sein Ziel durch Einflussnahme auf das Gesetz erreicht zu haben«, so »Meedia«. So habe Vogel in seiner Position als Berater der damaligen Justizministerin im Jahr 2002 an der Aufnahme eines Paragrafen im Urheberrecht (§ 63a) mitgewirkt, der die Tantiemen-Ausschüttung an Verlage unter diesen Umständen untersagt. Diesen habe er dann als Grundlage für seinen juristischen Feldzug gegen die VG Wort genutzt.

Vogel ging gegen diese Berichterstattung vor und erwirkte vor dem LG Frankfurt am Main eine Richtigstellung in der »FAZ«. Darin, so »Meedia«, lies Vogel auch klarstellen, dass das vom BGH erlassene Urteil nicht auf § 63a UrhG zurückzuführen ist. 

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