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29.01.2017; 21:58 Uhr
Verfassungsbeschwerde: Journalisten klagen gegen § 202d StGB
»Verbot der Datenhehlerei schränkt Arbeit investigativer Journalisten ein«

Onlineberichten zufolge hat ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten bereits am 16. Dezember 2016 Verfassungsbeschwerde gegen die Formulierung des im Oktober 2015 verabschiedeten § 202d StGB eingereicht. Nach Auffassung der Beschwerdeführer richte sich der sogenannte Datenhehlerei-Paragraf nicht nur gegen den illegalen Handel von gestohlenen Daten.

Wegen »mangelnder Sorgfalt« bei der Formulierung des Gesetzes erfasse der Paragraf auch die Verbreitung elektronisch gespeicherter Daten. Der Straftabestand stelle auch den Umgang mit »geleakten« Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Insbesondere seien Experten, die Journalisten bei ihren Recherchen zu Rate ziehen, einer möglichen Strafverfolgung ausgesetzt.

Wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrer Pressemitteilung bekannt gibt, richte sich die Verfassungbseschwerde (pdf) gegen »Verletzungen der Presse- und Rundfunkfreiheit, des allgemeinen Gleichheitsgebots, der Freiheit der Berufsausübung und des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes«.

Dokumente:

[IUM/ct]

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