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15.02.2017; 21:06 Uhr
Deutsche und französische Zeitungsverleger unterstützen neues Verlegerrecht
»Wichtig für die zukünftige Entwicklung der Presse«

Zeitungsverlegerverbände in Deutschland und Frankreich unterstützen den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines Verlegerrechts im europäischen Urheberrecht (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Der darin enthaltene Schutz für die Verleger sei für die künftige Entwicklung der Presse wichtig, erklärten der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Mathias Döpfner, und der Präsident des Verlegerverbands der französischen nationalen Tageszeitungen (SPQN), Francis Morel, im Rahmen eines Treffens am 15. Februar 2017. 

Der Pressemitteilung des BDZV zufolge setzen sich die deutschen und französischen Zeitungsverleger in diesem Zusammenhang für gemeinsame Ziele ein:

  • Ein umfassendes und allgemeines europäisches Verlegerrecht, das sich am bereits geltenden urheberrechtlichen Schutz für Film, Musik und audiovisuelle Medien orientiere
  • Schutz von Presseveröffentlichungen vor einer Verwertung durch Dritte, die hierdurch Profite erzielen, ohne die Verlage zu entschädigen
  • Ein faires Kräfteverhältnis zwischen Presseunternehmen und internationalen Technologiekonzernen und den Herstellern von Endgeräten

Döpfner und Morel sind sich einig, dass das Verlegerrecht als Ergänzung des Urheberrechts der Journalisten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stärken würde, »die für den Erhalt eines hochwertigen und unabhängigen Journalismus unverzichtbar sind«. 

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