mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.02.2017; 20:34 Uhr
Neuseeland: »Kim Dotcom« darf in die USA ausgeliefert werden
»Megaupload«-Gründer drohen 20 Jahre Haft

Der Gründer des im Januar 2012 stillgelegten Filehosters »Megaupload«, Kim Schmitz alias Kim Dotcom, darf in die USA ausgeliefert werden. Dies hat einer Meldung bei »Zeit Online« zufolge das Oberste Gericht in Neuseeland entschieden. Eine Auslieferung wegen Urheberrechtsverletzung sei zwar nach neuseeländischem Recht nicht möglich, wohl aber wegen Betrugs.

»Megaupload« war einer der weltweit bekanntesten neben Werbung durch kostenpflichtige Premium-Zugänge finanzierter Filehoster. Über die Plattform war es den Nutzern möglich, Dateien von unbeschränkter Größe, u.a. TV-Serien, Filme, Musik oder Pornos zu verbreiten. Im Januar 2012 legten US-Behörden nach einer Durchsuchung des Anwesens des Unternehmensgründers in Neuseeland die Onlineplattform still und nahmen mehrere Betreiber, u.a. Kim Schmitz, fest. Onlinemeldungen zufolge hatte »Megaupload« mehr als 175 Millionen Dollar illegalen Gewinn gemacht und den rechtmäßigen Eigentümern der Inhalte einen Schaden von deutlich über einer halben Milliarde Dollar zugefügt. Dagegen wandte Schmitz ein, die Rechteinhaber hätten die Möglichkeit, Verstöße gegen das Urheberrecht zu melden und die fraglichen Dateien löschen zu lassen. Er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt. Für das Verhalten der Nutzer könne er nicht verantwortlich gemacht werden. 

Schmitz Anwälte haben bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, so Onlinemeldungen. In den USA drohe ihm eine Haftstrafe von 20 Jahren wegen massiver Urheberrechtsverletzungen, Betrug und Geldwäsche.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5813:

https://www.urheberrecht.org/news/5813/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.