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20.02.2017; 21:27 Uhr
Großbritannien: Suchmaschinen und Rechteinhaber gemeinsam gegen Online-Piraterie
Freiwilliger »Anti-Piraterie-Code« zur URL-Filterung soll zum 1. Juni in Kraft treten

Suchmaschinen-Anbieter und Rechteinhaber aus der Unterhaltungsindustrie wollen gemeinsam gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgehen. Medienberichten zufolge zeichnet sich eine Einigung beider Seiten auf einen freiwilligen »Anti-Piraterie-Code« zur URL-Filterung ab.

Konkrete Details zum Inhalt des Deals sind noch nicht bekannt, so »TorrentFreak«. Es wird jedoch erwartet, dass Google und andere Suchmaschinen-Anbieter die von ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegen Online-Piraterie verschärfen werden. Die Rechteinhaber forderten zuletzt, dass nicht nur die URLs von Internetseiten, die illegal urheberrechtlich geschütztes Matreial anbieten, gelöscht werden müssen. Vielmehr sollen ganze Portale mit illegalen Inhalten dauerhaft gefiltert werden. Wie weit Google & Co den Rechteinhabern entgegenkommen werden, bleibt abzuwarten. 

Der »Anti-Piraterie-Code« soll zum 1. Juni 2017 in Kraft treten.

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[IUM/ct]

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