mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.03.2017; 22:13 Uhr
Google-Bildersuche: Fotografenverband reicht Klage gegen Google ein
»Fotografen zu reinen Content-Lieferanten degradiert«

Der Fotografenverband Freelens hat nach eigenen Angaben vor dem LG Hamburg Klage gegen Google erhoben, mit der der Berufsverband dem Konzern vorwirft, durch die nun auch in Deutschland eingeführten großformatigen Vorschaubilder in der »Google-Bildersuche« die Urheberrechte der Fotografen zu verletzen. 

Bereits Ende Februar hatten neun Verbände aus dem Bildbereich Google aufgefordert, zu einer rechtskonformen Suchanzeige zurückzukehren (vgl. Meldung vom 28. Februar 2017).

Freelens wehrt sich nun auf dem Gerichtsweg gegen die Anzeige von Bildern im »Blow-Up«-Format, das oftmals sogar der Original-Größe der Bilder entspreche. Auch die Art der Präsentation, die es Nutzern ermöglicht, in einer Art Slideshow durch alle gefundenen Bilder zu klicken, ohne direkt auf die Ursprungsseite weiterzuleiten, stelle eine eindeutige Rechtsverletzung dar. Google missachte auch massiv die Autorenrechte, da Fotos teilweise aus ihrem Sinnzusammenhang herausgelöst würden, indem Bildunterschriften und Autorenhinweise unterschlagen würden.

»Dies widerspricht der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung«, erklärt Dirk Feldmann, Justitiar von Freelens. Es sei daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werden wird.

Der Verband befürchtet, dass der Traffic auf den Originalseiten der Urheber selbst einbrechen wird. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5840:

https://www.urheberrecht.org/news/5840/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.