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18.04.2017; 21:34 Uhr
OLG München weist Klage gegen Youtube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen ab
Marlene-Dietrich-Collection nicht klagebefugt

Im Streit um Filmaufnahmen von Marlene Dietrich auf der Online-Plattform »Youtube« hat das OLG München am 13. April 2017 entschieden, dass Youtube Aufnahmen von Marlene Dietrich bei einem Konzert in London 1972 nicht löschen muss. Das Gericht wies die Klage der Marlene Dietrich Collection GmbH, die die Rechte von Dietrichs Tochter Maria Riva vertritt, ab. 

Mit ihrer Klage forderte die Gesellschaft Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung von insgesamt 40 Videoaufnahmen mit Marlene Dietrich in Deutschland (vgl. Meldung vom 14. Juni 2013).

Der BGH bejahte in seiner Entscheidung vor knapp einem Jahr einen urheberrechtlichen Schutz gem. § 125 Abs. 5 UrhG i.V.m. dem Rom-Abkommen, wies die Sache jedoch zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das OLG München hatte nun zu prüfen, wem das ausschließliche Recht aus § 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG an den Aufnahmen zusteht. (vgl. Meldung vom 8. August 2016; Az.: I ZR 43/14 - »An Evening with Marlene Dietrich« -ZUM 2016, 861). 

Medienberichten zufolge begründete das OLG München seine jetzt ergangene Entscheidung damit, dass die Aufnahmen, die Teil eines Konzertfilms aus dem Jahr 1973 sind, als Filmwerk zu qualifizieren seien. Die Rechte lägen damit nicht bei Marlene Dietrich bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin, sondern bei dem Produzenten dieses Films. »Das bedeutet, dass der Senat nicht generell entschieden hat, ob bei solchen Urheberrechtsverletzungen Youtube der richtige Ansprechpartner ist«, so die Gerichtssprecherin laut »futurezone«. Die erneute Revision ließ das OLG nicht zu. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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