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06.07.2017; 22:13 Uhr
LG Köln untersagt weitestgehend Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit
Sänger obsiegt in drei Verfahren

Der Sänger Herbert Grönemeyer hat sich in drei Verfahren vor dem LG Köln erfolgreich gegen die Berichterstattung über eine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann im Jahr 2014 gewehrt. Angeblich hatte der Sänger zwei Fotoreporter geschlagen und verletzt. Grönemeyer bestritt diesen Vorwurf. Das LG Köln hat mit Urteilen vom 5. Juli 2017 die Medienberichterstattung über die Auseinandersetzung weitestgehend verboten. 

Onlinemeldungen zufolge hat das Gericht dem Bauer Verlag untersagt, Bilder des Vorfalls zu verbreiten und die Behauptung der Fotografen, Grönemeyer habe sie verletzt, nicht mehr zu veröffentlichen (Az.: 28 O 177/15). Dem Axel Springer Verlag ist es u.a. untersagt, zu verbreiten, Grönemeyer habe einen Fotografen gewürgt. Eine enstprechende Bildberichterstattung wurde ebenfalls untersagt (Az.: 28 O 178/15). Der Bunte Verlag wurde dazu verurteilt, in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift »Bunte« eine Richtigstellung zu veröffentlichen (Az.: 28 O 225/15).

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[IUM/ct]

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